Inline-Skater
sind Fußgänger
Auf dieses Urteil haben Millionen Inline-Skater in Deutschland mit Spannung gewartet:
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass die Trendsportler eher Fußgänger
als Radfahrer sind.
Karlsruhe - So lange es keine eindeutige gesetzliche Regelung gebe, müssten die
Inline-Skater deshalb nach den Verkehrsregeln für Fußgänger behandelt
werden, entschieden die Karlsruher Richter. Die Inline-Skater dürfen demnach Gehwege
benutzen, Radwege nicht. Das höchste deutsche Zivilgericht forderte den Gesetzgeber
gleichzeitig auf, möglichst bald klare Regeln für Inline-Skater zu schaffen.
Anlass für das Urteil war die Klage einer Inline-Skaterin, die bei einem Zusammenstoß
mit einem Motorroller schwer verletzt worden war. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg
hatte eine 60-prozentige Teilschuld der Frau für erwiesen gehalten, weil sie außerorts
auf der linken Fahrbahnseite gefahren war. Inline-Skater seien aber - wie beispielsweise
Fahrräder - als Fahrzeuge einzustufen und müssten daher nach den Verkehrsregeln
rechts fahren. Fußgänger müssen dagegen außerhalb geschlossener
Ortschaften in der Regel am linken Fahrbahnrand gehen.
Verkehrsexperten wollen die Rollschuhe schon wegen der damit erreichbaren Höchstgeschwindigkeit
den Fahrrädern gleichstellen. Ein Forschungsbericht im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums
ergab jedoch, dass Skater auf der Fahrbahn deutlich stärker gefährdet sind
als auf Geh- oder Radwegen.
Der Deutsche Rollsport- und Inline-Verband (DRIV) erklärte in einer ersten Reaktion,
man habe das Urteil "befürchtet". Der Verband hoffe nun, dass Kommunen
versuchsweise Tempo-30-Zonen und Radwege für Inline-Skater freigeben. In Frankfurt
habe das zu "guten Ergebnissen" geführt, so DRIV-Präsidentin Ute
Villwock. Auch der Automomobilclub von Deutschland forderte, nun die Radwege für
Skater freizugeben. |