Inline-Skater sind Fußgänger

Auf dieses Urteil haben Millionen Inline-Skater in Deutschland mit Spannung gewartet: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass die Trendsportler eher Fußgänger als Radfahrer sind.

Karlsruhe - So lange es keine eindeutige gesetzliche Regelung gebe, müssten die Inline-Skater deshalb nach den Verkehrsregeln für Fußgänger behandelt werden, entschieden die Karlsruher Richter. Die Inline-Skater dürfen demnach Gehwege benutzen, Radwege nicht. Das höchste deutsche Zivilgericht forderte den Gesetzgeber gleichzeitig auf, möglichst bald klare Regeln für Inline-Skater zu schaffen.
Anlass für das Urteil war die Klage einer Inline-Skaterin, die bei einem Zusammenstoß mit einem Motorroller schwer verletzt worden war. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hatte eine 60-prozentige Teilschuld der Frau für erwiesen gehalten, weil sie außerorts auf der linken Fahrbahnseite gefahren war. Inline-Skater seien aber - wie beispielsweise Fahrräder - als Fahrzeuge einzustufen und müssten daher nach den Verkehrsregeln rechts fahren. Fußgänger müssen dagegen außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel am linken Fahrbahnrand gehen.

Verkehrsexperten wollen die Rollschuhe schon wegen der damit erreichbaren Höchstgeschwindigkeit den Fahrrädern gleichstellen. Ein Forschungsbericht im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums ergab jedoch, dass Skater auf der Fahrbahn deutlich stärker gefährdet sind als auf Geh- oder Radwegen.

Der Deutsche Rollsport- und Inline-Verband (DRIV) erklärte in einer ersten Reaktion, man habe das Urteil "befürchtet". Der Verband hoffe nun, dass Kommunen versuchsweise Tempo-30-Zonen und Radwege für Inline-Skater freigeben. In Frankfurt habe das zu "guten Ergebnissen" geführt, so DRIV-Präsidentin Ute Villwock. Auch der Automomobilclub von Deutschland forderte, nun die Radwege für Skater freizugeben.

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